Nichtmedizinische CBD Öle ab September 2022 nur noch mit Vergällungsmitteln
In einer Allgemeinverfügung vom 24.03.2022 hat das BAG nun verlautbart, dass „ab sofort CBD-Öle, welche nicht als medizinisches Präparat oder Lebensmittel angemeldet wurden, mit einem Vergällungsmittel versetzt sein müssen, um die missbräuchliche orale Einnahme zu verunmöglichen.“
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